Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat mitgeteilt, dass das Land „dem Bedürfnis vieler Menschen nach einem stillen Gebet in Kirchen und Gotteshäusern Rechnung tragen“ möchte. Darum soll einzelnen Personen das stille Gebet in einer Kirche ermöglicht werden – bei Beibehaltung aller Abstandsregeln.
Wenn einzelne Menschen Zugang zu einer Kirche erhalten, gilt dieses nicht als Versammlung im Sinne der „Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Pandemie vom 02.04.2020“. Hier gab es bislang unterschiedliche Positionen.
Es wird deutlich daraufhin gewiesen, dass damit das Versammlungsverbot in Kirchen und Gotteshäusern nicht aufgehoben ist.
Darum darf auch weiterhin nicht zu Gottesdiensten oder Andachten, auch nicht zu verabredeten Gebetstreffen in der Kirche eingeladen werden.
Offene Kirche:
Mittlerweile sind wieder viele Kirchen für Gebet und Kerzen entzünden tagsüber begrenzt geöffnet.
Öffnungszeiten finden Sie auf der jeweiligen Homepage der Kirche oder im Aushang der Kirchengemeinden.